Karten Ostpreußen, Königsberg
Sie sind hier: Ostpreußen-Portal > Landsmannschaft Ostpreußen > Stiftung "Zukunft für Ostpreußen"

Stiftung „Zukunft für Ostpreußen“

Eine Stiftung der Landsmannschaft Ostpreußen e.V.

Liebe Landsleute,

die Landsmannschaft Ostpreußen hat eine Stiftung ins Leben gerufen, um die Erinnerung an Ostpreußen und seine Menschen dauerhaft zu bewahren und nachfolgenden Generationen ein Bild dieser großartigen europäischen Kulturlandschaft zu vermitteln.
Der Name ist: Stiftung „Zukunft für Ostpreußen“.

Welche Zwecke verfolgt die Stiftung?

Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen die Förderung von Forschung und Wissenschaft im Hinblick auf die ostpreußische Geistes-, Siedlungs- und Kulturgeschichte als Teil der deutschen und europäischen Geschichte sowie die Unterstützung der in der Heimat verbliebenen Deutschen und ihrer Nachkommen bei dem Bemühen, ihre Identität zu wahren. Großes Gewicht wird dabei der Verständigung mit den östlichen Nachbarstaaten eingeräumt.

Wie hilft die Stiftung?

  • Vergabe von Forschungsaufträgen und Auslandsstipendien,
  • Veröffentlichung und Mitfinanzierung von Publikationen,
  • Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Seminaren,
  • Förderung des Jugendaustausches mit Litauen, Polen und Russland,
  • Unterstützung der deutschen Minderheit in Ostpreußen, z.B. durch Förderung des deutschen Sprachunterrichts,
  • Restaurierung von Bauwerken und Gedenkstätten in Ostpreußen.

Was können Sie tun?

Sie können die Arbeit der Stiftung „Zukunft für Ostpreußen“ durch Zustiftungen oder Spenden (Zuwendungen) unterstützen.

Zustiftungen

Mit einer Zustiftung fördern Sie die Arbeit der Stiftung auf Dauer. Ihr Beitrag wird Teil des Grundstockvermögens und nur die Zinserträge werden für die Arbeit der Stiftung eingesetzt. Zustiftungen ab 5.000 Euro werden in unserem Stiftungsbuch erfasst, damit der Name der Stifter und ihr Einsatz für Ostpreußen der Nachwelt erhalten bleibt.

Erbschaften

Mit der Errichtung der Stiftung „Zukunft für Ostpreußen“ wird auch dem Wunsch vieler Menschen Rechnung getragen, mit ihrem Erbe dauerhafte Spuren zu hinterlassen. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Erbe ausschließlich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird, ist die Stiftung das geeignete Instrument. Bekunden Sie Ihren Willen zu einer Zustiftung in Ihrem Testament. Oder machen Sie eine Teilstiftung zu Lebzeiten und verfügen testamentarisch eine Erhöhung dieses Betrages. So erleben Sie noch persönlich, welche Früchte Ihre Zustiftung trägt. Mit einem Vermächtnis können Sie der Stiftung auch Sachwerte zukommen lassen – etwa Immobilien.

Spenden (Zuwendungen)

Spenden an die Stiftung fließen nicht in das Stiftungskapital ein. Die Gelder werden zeitnah zur Verwirklichung der Stiftungsprojekte verwendet.

Steuerliche Begünstigung

Ihr Engagement für einen guten Zweck kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. 2007 hat der Bundesrat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet, womit die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert wurden. Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung „Zukunft für Ostpreußen“ von der Erbschaftssteuer befreit.

Ob Sie die Arbeit der Stiftung „Zukunft für Ostpreußen“ durch eine Zustiftung, einen Nachlass, eine Schenkung oder Spende unterstützen, entscheiden Sie. Jeder Beitrag hilft, Ostpreußen eine Zukunft zu geben. Stiftungsrat und Stiftungsvorstand sichern Ihnen eine effiziente Verwendung der Stiftungsmittel zu.

Wirken Sie mit an der „Zukunft für Ostpreußen“!

Stephan Grigat

Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen e. V.
Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung „Zukunft für Ostpreußen“

 
Ansprechpartner:
Dr. Sebastian Husen

Bundesgeschäftsführer der Landsmannschaft Ostpreußen e. V.
Vorsitzender des Stiftungsrates
Buchtstraße 4, 22087 Hamburg

 
Stiftungskonten:

Fürst Fugger Privatbank
IBAN: DE66 7203 0014 1001 8349 83
BIC: FUBKDE71

Bankhaus Lampe KG
IBAN: DE04 4802 0151 0000 4204 84
BIC: LAMPDEDDXXX

Bitte vermerken Sie bei Ihrer Überweisung unter dem Verwendungszweck, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.

 

Hier geht es zum virtuellen Gedenkraum